17 Feb Diversität nach der Wiedervereinigung
Vielfalt in der Gesellschaft
Am 3. Oktober 1990 vereinigten sich beide deutsche Staaten zur Bundesrepublik Deutschland. Nun galten in ganz Deutschland Grundrechte wie die Menschenwürde oder freies Wahlrecht. In der BRD der 80er Jahre hatten hohe Arbeitslosigkeit und politischer Stillstand geherrscht. Viele westdeutsche Jugendliche glaubten in der Folge nicht mehr daran, eine erstrebenswerte Zukunft zu haben. Viele ostdeutsche Jugendliche hatten nach dem Mauerfall Angst, weil sich ein Großteil ihrer Alltagskultur verändert hatte. Sie mussten lernen, dass das neue System Risiken und Arbeitslosigkeit mit sich brachte und suchten ,,Schuldige“. So gaben in beiden Teilen Deutschlands Menschen den Eingewanderten die Schuld an der Arbeitslosigkeit. In dieser Zeit stieg die Zahl rechtsextremer und fremdenfeindlicher Angriffe. Sichtbar wird dies durch drei traurige und erschreckende Ereignisse. Im September 1991 gab es in Rostock Lichtenhagen gewaltsame Ausschreitungen gegenüber Asylbewerber*innen. Am Ende wurden die Migrant*innen aus der Stadt vertrieben. 1992 stürmten in Hoyerswerda 500 Jugendliche eine Asylbewerber*innenunterkunft. Aufgrund der Unterstützung durch 2.000 Zuschauer*innen war es der Polizei unmöglich einzugreifen. Bei einem Brandanschlag von Rechtsextremisten 1993 in Solingen starben fünf Menschen mit türkischen Wurzeln.
Familienbild & Geschlechterrollen
Seit den 1990er Jahren wurden Frauenrechte zunehmend gestärkt, beispielsweise wurde die Vergewaltigung innerhalb der Ehe 1997 strafbar. Weitere Entwicklungen betrafen das Familienbild. Im Jahr 1990 hatten 10 Prozent aller Neugeborenen in Westdeutschland Eltern, die nicht verheiratet waren. In Ostdeutschland waren es ca. 35 Prozent. Bis 2018 verdreifachte sich der Anteil fast, nun waren es ist Westdeutschland ca. 29 Prozent und in Ostdeutschland ca. 57 Prozent. Damit ist ein Wandel des Familienbildes deutlich sichtbar. Auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist über die Jahre gestiegen. Waren 2001 noch ca. 42 Prozent Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst tätig, waren es 2010 bereits 53 Prozent. In der Privatwirtschaft stieg der Anteil von 22 Prozent im Jahr 2001 auf ca. 30 Prozent im Jahr 2010. Es ist noch offen, in welche Richtung sich das Geschlechterrollenverständnis nach der Ablösung vom traditionellen Modell entwickeln wird.
Sexualität
1994 wurde der Paragraf 175 endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Erst 2002 wurden Männer, die vor NS-Gerichten als Homosexuelle verurteilt worden waren, vom Bundestag von ihrer Schuld frei gesprochen und als Opfer nationalsozialsozialistischer Verfolgung anerkannt.
Die Niederlande waren 2001 das weltweit erste Land, in dem ein homosexuelles Paar geheiratet hat. In Deutschland durften Lesben und Schwule zu diesem Zeitpunkt lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die weniger Rechte als die Ehe beinhaltete. Im Jahre 2017 stimmte der deutsche Bundestag der Ehe für alle zu. Trotz der erreichten Freiheit vor dem Gesetz werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oftmals noch diskriminiert.
Kultur und Zusammenleben am Beispiel von Inklusion
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht seit 1994: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Trotzdem sah das Leben vieler Menschen mit Beeinträchtigung weiterhin anders aus. Sie besuchten spezielle Schulen und nahmen nur selten am gesellschaftlichen Leben teil. Dies widersprach dem Grundsatz der Inklusion, dem Recht dazuzugehören. Seit 2006 ist dieses Recht in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. In Deutschland gilt es seit 2009, Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sollen die gleichen Chancen haben. Zum Beispiel können sie eine allgemeinbildende Schule wie die IGS Bovenden besuchen.
Diversität in der NS-Zeit
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Diversität in der alten Bundesrepublik Deutschland
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Diversität in der DDR
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Diversität nach der Wiedervereinigung
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Diversität heute
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