20 Feb Diversität in der NS-Zeit
Vielfalt in der Gesellschaft
Die Nationalsozialistische Diktatur in Deutschland bezeichnet man auch als NS-Zeit. Sie dauerte von 1933 bis 1945. In dieser Zeit traf die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) unter ihrem Reichskanzler Adolf Hitler alle politischen Entscheidungen. Es gab keine Parteienvielfalt mehr, nur noch eine einzige Partei. Die Reichstagsbrandverordnung vom 28.2.1933 setzte Grundrechte wie die Meinungs- oder Pressefreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger außer Kraft und schuf damit die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie.
Familienbild & Geschlechterrollen
Im Nationalsozialismus herrschte ein klassisches Geschlechter- und Familienbild. Herr Mustermann war Soldat oder arbeitete in der Fabrik. Frau Musterfrau bekam viele Kinder und sorgte für die Familie. Die Nationalsozialisten schränkten das Wahlrecht der Frauen ein: Sie durften zwar noch wählen, aber sich selbst nicht mehr zur Wahl stellen.
Sexualität
In der NS-Zeit war sexuelle Vielfalt rechtswidrig. Von 1933 bis 1945 fand die stärkste Verfolgung Homosexueller in Deutschland statt. Jede homosexuelle Handlung zwischen Männern hatte schwere Folgen für die Betroffenen. Der Paragraph 175 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 hatte unter anderem „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern unter Strafe gestellt. 1935 wurde dieser verschärft und Paragraph 175a eingeführt. Er besagte, dass „ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt“ mit Gefängnis bestraft wird. Dabei genügte bereits ein Verdacht um bestraft zu werden. Lesbische Frauen wurden milder bestraft, weil sie trotz ihrer „falschen“ Sexualität dem NS-Staat noch Kinder gebären konnten.
Kunst und Kultur
Die Nationalsozialisten schränkten die Kunst- und Kulturfreiheit sehr ein. Alle jüdischen, kommunistischen und andersdenkenden Künstlerinnen und Künstler sollten aus öffentlichen Ämtern entfernt werden. Die Bücherverbrennung in ganz Deutschland am 10. Mai 1933 machte klar, dass es Diversität in der Kunst und Kultur nicht geben sollte. Die am 22. September 1933 gegründete „Reichskulturkammer” sorgte dafür, dass nur von den Nationalsozialisten erwünschte Inhalte veröffentlicht wurden. Ausschließlich Künstlerinnen und Künstler „arischer Herkunft“ durften ihren Beruf ausüben.
Diversität in der NS-Zeit
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Diversität in der alten Bundesrepublik Deutschland
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Diversität in der DDR
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Diversität nach der Wiedervereinigung
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Diversität heute
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