19 Feb Diversität in der alten Bundesrepublik Deutschland
Vielfalt in der Gesellschaft
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) trat am 23. Mai 1949 in Kraft, dem Gründungstag der BRD. Es legt fest, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Staat ist, in dem die Bürger*innen wichtige Freiheitsrechte haben. Laut Gesetz ist also eine diverse Gesellschaft in allen Bereichen möglich. Kurz nach der Gründung der BRD gab es ein starkes Wirtschaftswachstum bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel. Die Bundesrepublik warb ab 1955 Arbeitskräfte im Ausland an. Zahlreiche Gastarbeiter*innen kamen ins Land. Diese sollten nicht dauerhaft bleiben und wurden nicht integriert.
In den 1960er Jahren entstanden weltweit Protestbewegungen. In Deutschland protestierten vor allem Studierende gegen die konservativen Strukturen, die wenig Vielfalt zuließen und dagegen, dass der Nationalsozialismus bisher nicht richtig aufgearbeitet wurde. Die sogenannte 68er-Bewegung hat entscheidend dazu beigetragen, dass viele Bereiche der Gesellschaft freier, liberaler und vielfältiger wurden.
Familienbild & Geschlechterrollen
Seit der Gründung der Bundesrepublik war die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz verankert. Trotzdem galt noch, was im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 1896 stand: der Mann war das Oberhaupt der Familie, das in allen ehelichen Angelegenheiten in letzter Instanz entschied. Beispielsweise durften Frauen kein eigenes Konto besitzen, waren aber verpflichtet, den Haushalt zu führen. Das Gleichberechtigungsgesetz vom 1. Juli 1958 bekräftigte, dass Frauen und Männer gleichberechtigt waren. Trotzdem trafen wichtige Entscheidungen weiterhin die Männer. Im Zuge der 68er-Proteste veränderte sich das Rollenbild der Frau. In Folge dessen wurden Frauen in den 70er und 80er Jahren selbstbewusster und unabhängiger.
Sexualität
Nicht alle Paragrafen des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 waren neu. So wurde der Paragraf 175 aus dem Reichsgesetzbuch von 1872 übernommen. Dieser verbietet männliche Homosexualität: „Widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Homosexualität war in der alten BRD also offiziell verboten. So kam es in den Jahren 1950 bis 1965 zu Haftstrafen für 45.000 Männer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. In Folge der 68er-Bewegung kam es zu einem gesellschaftlichen Umdenken und immer mehr Homosexuelle traten für ihre Rechte öffentlich in Erscheinung. In anderen Ländern fiel in dieser Zeit die strafrechtliche Verfolgung weg. 1969 wurde der umstrittene Paragraf 175 geändert, grundsätzlich blieb Homosexualität aber bis 1994 strafbar. In der Gesellschaft gab es weiterhin viele Vorurteile und Diskriminierung.
Kunst und Kultur
Vor allem die 60er Jahre waren in der Literatur und anderen Bereichen der Kunst und Kultur politisch geprägt. Vermehrt wurden die Sichtweisen von Frauen in der sogenannten „Frauenliteratur“ thematisiert. Durch internationale Einflüsse wurde Musik immer vielfältiger. In Rundfunk und Fernsehen gab es immer mehr Sender, die diverse Inhalte spielten. Auch Straßenmusik war ein Ausdrucksmittel der Individualität.
Diversität in der NS-Zeit
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Diversität in der alten Bundesrepublik Deutschland
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Diversität in der DDR
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Diversität nach der Wiedervereinigung
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Diversität heute
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