Diversität in der DDR

Diversität in der DDR

(1949 – 1990)

SED-Diktatur (Maxi)

 

Siegermächte

Eingrenzung

Denunziation

Demonstrationen

Irrsinn

Kahlschlag

Trennung

Aufstand

Teuflisch

Unterdrückung

Reisebeschränkung

Hörversion

Leichte Sprache

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Slowakisch

Spanisch

Tschechisch

Vielfalt in der Gesellschaft

Nach dem Ende der NS-Diktatur bestimmten die vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich die Politik. Im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone gründete sich am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Trotz der Bezeichnung war sie eine Diktatur. Entscheidungen traf allein die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Es gab keine Meinungsfreiheit oder freie Wahlen. Andersdenkende wurden verfolgt.

In den Jahren 1949 bis 1961 gab es in der DDR einen Mangel an Arbeitskräften aufgrund der massenhaften Abwanderung vieler Menschen. Auch um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten, engagierte die DDR sogenannte Vertragsarbeiter*innen aus anderen sozialistischen Staaten. Diese wurden nicht in die Gesellschaft integriert und erlebten rassistische Vorurteile oder sogar Gewalttaten.

Obwohl die DDR-Verfassung Religionsfreiheit garantierte, waren Religionen unerwünscht. Kirchen pflegten z.B. Kontakte in die Bundesrepublik, hier gab es eine demokratische Kultur. Unter dem Dach der Kirchen entwickelten sich Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre Oppositionsgruppen, die Veränderung anstrebten. Aus Friedensgebeten erwuchsen im September 1989 die Montagsdemonstrationen, die zur Friedlichen Revolution und Grenzöffnung am 9. November 1989 führten.

 

Familienbild & Geschlechterrollen

Die DDR-Verfassung gab die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann vor. Dennoch waren die Geschlechterrollen in Paarbeziehungen meist klar aufgeteilt. Die Frau kümmerte sich zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit um Haushalt, Einkauf und Kinder, während der Mann ausschließlich arbeiten ging. Auch das Regieren blieb Männersache. Das in der DDR bestehende Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde nicht vollständig umgesetzt. Bis zum Ende der DDR verdienten Frauen deutlich weniger Geld als Männer und arbeiteten in untergeordneten Positionen.

 

Sexualität

Die DDR übernahm den Paragrafen 175 aus der NS-Zeit, der Homosexualität bei Männern unter Strafe stellte. Vereinzelte Bemühungen in den 1950er Jahren, den Paragrafen abzuschaffen, blieben erfolglos. Erst 1968 wurde er durch den Paragrafen 151 ersetzt. Homosexualität zwischen Erwachsenen war nun nicht mehr strafbar. Homosexualität zu Jugendlichen blieb weiterhin strafbar, erstmals auch bei Frauen. Trotz der verbesserten rechtlichen Situation blieb Homosexualität gesellschaftlich und politisch nicht akzeptiert. Homosexuelle wurden ausgegrenzt, als medizinisch behandlungsbedürftig angesehen und als aus dem Westen kommende Gefahr für die gesellschaftliche Ordnung der DDR eingestuft. In der Folge wurde Homosexualität in der DDR kaum frei ausgelebt.

 

Kunst und Kultur

In der DDR wurden Kunst und Kultur vom „Ministerium für Kultur“ organisiert und kontrolliert. Künstler*innen mussten sich an diese Vorgaben halten und zur DDR bekennen (1958: „Zehn Gebote der sozialistischen Moral und Ethik“). Taten sie das nicht, erhielten sie Berufsverbot oder mussten mit Zensur, Unterdrückung oder Ausbürgerung rechnen. Bestimmte Bücher wurden verboten (1965: „Kahlschlag-Plenum“). Deswegen wurden Bücher und Schallplatten aus Westdeutschland geschmuggelt und heimlich gelesen oder gehört.